Hallo,
ich mache z.Z. eine Ausbildung als Keramikerin - wenn mein Betrieb pleite gehen sollte, welche Rechte habe ich und welche Pflichten hat dann mein Chef?
Vielen Dank für die Beantwortung!
Werkstattschließung
rechte/pflichten finanzieller art oder bezgl. fortsetzung der ausbildung?
du hast natürlich ein recht auf dein geld, solange du dort beschäftigt bist, aber wenn der betrieb insolvent ist und du auf gütliche art deine ausstehende lehrvergütung nicht bekommst, musst du klagen... und wo nix zu holen ist, erreichst du auch mit klagen nichts.
ansprechpartner ist auf jeden fall der lehrlingsbeauftragte der zuständigen handwerkskammer - der ist genau dafür da!
du hast natürlich ein recht auf dein geld, solange du dort beschäftigt bist, aber wenn der betrieb insolvent ist und du auf gütliche art deine ausstehende lehrvergütung nicht bekommst, musst du klagen... und wo nix zu holen ist, erreichst du auch mit klagen nichts.
ansprechpartner ist auf jeden fall der lehrlingsbeauftragte der zuständigen handwerkskammer - der ist genau dafür da!
und die Fortsetzung...
der Ausbildung?? Muss der Chef einem nicht noch in einem anderen Betrieb unterbringen?? Oder kann man die Ausbildung autodidaktisch fertigmachen??
Danke!
Danke!