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Verfasst: Montag 28. Juli 2008, 22:31
von Pit
ewig nicht gemeldet hier. aber hab die erste kontrolle vom gewerbeamt hinter mir und will das mal hier erwähnen.
am stand tauchten 2 gestalten vom örtlichen ordnungsamt auf und wollten meinen reisegewerbeschein sehen.
ich sag. "nö ich bin töpper. "
die sagen: "egal herzeigen. es sei denn ich wäre in der ksk"
ok, bevor ich mich schlagen lasse. habe solch eine karte . ja ich oute mich. aber ich brauche die, da ich nicht nur als töpfer umherziehe. zum glück hatte ich sie eingesteckt.

warum dieses mal vorzeigen?
ja weil der veranstalter kohle sparen wollte und den markt nicht gemeldet (festgesetzt) hatte. somit war es dann auch kein festgesetzter markt. und egal wer da steht - er braucht dann reisegewerbeschein. einen töpfer, ein goldschmied und ein "kruuscht-händler" hats erwischt.
der veranstalter wollte den markt noch nachträglich festsetzen lassen, geht aber nicht.
da die ganze geschichte geld und arbeit kostet, wird der markt dadurch für alle etwas teurer.
mal so aus der praxis gesehen.
von 15 teilnehmenden ständen hatte bislang keiner in den letzten 10 jahren so ne kontrolle mit erlebt.

Verfasst: Montag 28. Juli 2008, 23:08
von Pit
der veranstalter hat von allen händlern mächtig kopfwäsche bekommen. somit wird es nicht mehr vorkommen.
doch generell sollte man bei kleinen, unbekannen oder als windig bekannten veranstaltern besser 2 mal nachfragen.
aber mich tangierts eh nicht...

Verfasst: Dienstag 29. Juli 2008, 10:40
von hille
Und weißt du auch, was mit den "Erwischten" nun passiert? Einzelhaft bei Wasser und Brot?

Verfasst: Dienstag 29. Juli 2008, 22:19
von Morgana
Harry hat geschrieben:dann müßte ja nur noch der schweinische Veranstalter und der Markt geoutet werden, damit nicht noch mehr ihm auf den Leim gehen....
Harry
Genau - und da sollte man aber Namen nennen. Wobei - wenn da Händler waren, war es ja eh kein Kunsthandwerker- oder Töpfermarkt


Morgana

Verfasst: Samstag 2. August 2008, 14:57
von Beobachter
hille hat geschrieben:Und weißt du auch, was mit den "Erwischten" nun passiert? Einzelhaft bei Wasser und Brot?
In der Regel ein Bußgeld, im Extremfall eine Gewinnabschöpfung!

Aber wenn diese nachweisen können, daß der Veranstalter sie getäuscht hat, dann kommen Sie mit dem blauen Auge davon. Dann haftet alleine der Veranstalter, für den der Fall ohnehin teuer wird.
Denn jede Veranstaltung muß angemeldet werden. Wenn er das nicht gemacht hat, wird er mit einer saftigen Strafe rechnen müssen.